Interne Geschäftsordnung des Vorstands
 

§ 1 Zusammensetzung Vorstand

  • Der Vorstand setzt sich derzeit zusammen aus: - 1. und 2.Vorsitzender - 1. und 2.Kassierer - Pressewart - Schriftführer - 1. Wegewart - 1. Wanderführer - AL Afterwork - AL Seniorenwandern (Mi/Do)

§ 2 Geltung

Die Geschäftsordnung gilt für den Vorstand und die Abt. „After Work Wandern“, „Seniorenwandern“ und „Wandern“

§ 3 Sitzungen

    • Vorstandssitzungen finden regelmäßig 4 mal im Jahr statt. In Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag eines Vorstandsmitglieds weitere Sitzungen einberufen werden. Der Antrag muss begründet sein und die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Beschluss- und Beratungsgegenstände im Einzelnen benennen.
    • Der Vorstand legt die Termine für die turnusmäßigen Vorstandssitzungen jeweils zur Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr fest.
    • Die Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme muss dem Vorsitzenden eine Entschuldigung vorgelegt werden.
    • Für die Wegewarte (Weil der Stadt, Renningen, Leonberg) und die Wanderführer finden 2 mal jährlich im Frühjahr und Herbst separate Treffen statt.

§ 4 Tagesordnung

    • Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden aufgestellt.
    • Die Tagesordnung muss auch alle Anträge der Vorstandsmitglieder enthalten, die schriftlich bis 15 Tage vor der Sitzung beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
    • Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern 10 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit

    • Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
    • Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen z.B.   einen Experten zur Sitzung entscheiden.

§ 6 Sitzungsleitung

    • Die Sitzungen des Vorstands werden vom 1. Vorsitzenden geleitet. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, leitet der 2. Vorsitzende die Sitzung.

§ 7 Beratungs- und Beschlussgegenstände

    • Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Punkte.
    • Angelegenheiten, die nicht explizit in der Tagesordnung aufgeführt sind, werden unter dem Punkt „Sonstiges““ beraten, können aber nur zu einer Beschlussfassung zugelassen werden, wenn die anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmen.

§ 8 Beschlussfassung

    • Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstands berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
    • Abstimmungen finden per Handzeichen statt.

§ 9 Niederschrift

    • Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
    • Das Sitzungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
    • Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.
    • Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.

§ 10 Gültigkeit

Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand am 25.09. 2018 beschlossen und ist danach ab dem 1.1.2019 solange gültig, bis sie durch einen neuen Vorstandsbeschluss abgeändert oder ersetzt wird.